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Verhaltensgrundsätze und Menschenrechte am Arbeitsplatz, Schutz für Hinweisgeber
Diese Kategorie umfasst:
  • Unangemessenes Verhalten am Arbeitsplatz, wie zum Beispiel Diskriminierung, Mobbing, Ungleichbehandlung, Belästigungen, respektloser Umgang sowie Verstöße gegen Arbeitszeitregelungen.
  • Verletzungen von Menschenrechten, beispielsweise Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Einschränkungen der Versammlungsfreiheit oder illegale Beschäftigung.
  • Den Schutz von Whistleblowern vor jeglichen Vergeltungsmaßnahmen, um eine sichere und vertrauensvolle Meldung von Verstößen zu gewährleisten

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LT
Lutz Träbert
Chief Compliance Officer
AV
Aurelia Vallee
Group Data Officer and Human Rights watch

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